…dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein, den vollen Lohnsteuerabzug vorzunehmen, um es sodann dem Dienstnehmer zu überlassen, beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt in Arbeitnehmerveranlagungsfällen bzw. Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart in Fällen der Lohnsteuerrückzahlung bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünfteempfängern) die abkommenskonforme Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen…
…Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff" ins Leere läuft. Denn § 99 EStG 1988 kann den in § 98 EStG 1988 festgelegten Umfang der beschränkten Steuerpflicht nicht erweitern. Doch selbst dann, wenn eine inländische Baubetriebstätte besteht, würde das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot eine…
…Mannschaftsführer der teilnehmenden Nationenteams zu bezahlen, Unterkunft und Verpflegungskosten zu übernehmen (durch Bezahlung gegenüber den Hotels und Übergabe von Gutscheinen an die Mannschaftsführer), Reisespesen in bestimmtem Umfang zu vergüten, dann fließen diese Beträge - ungeachtet des Umstandes, dass sie vom Veranstalter an die Mannschaftsführer der ausländischen…
…Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll, in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von Unternehmensseite zu entscheiden. Solcherart investierte Vermögenswerte und daraus erzielte Erträge würden nur dann für steuerliche Belange nicht dem betrieblichen Bereich der KG zugeordnet werden, wenn…
…ist, daß ein Teil der Geschäftsführungsaktivitäten für die österreichische GmbH auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird und daß schließlich die Bezüge von der schweizerischen GmbH ausgezahlt und lediglich im Kostenumlageweg auf die österreichische GmbH weiterbelastet werden, ist nach inländischem Recht für den Umfang der Steuerpflicht unerheblich…
…nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungspflicht. Wie bereits in EAS 909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser…
…in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht…
…weiterhin "Wohnsitzstaat" bleiben, dann würde sich durch die Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Monaco am Umfang der österreichischen Besteuerungsgrundlage (DBA-konforme Erfassung nur der Inlandseinkünfte) nichts ändern. Sollte in Österreich die Eigentumswohnung verkauft und damit der steuerliche Wohnsitz in Österreich aufgegeben werden, dann würde sich die…
…gegebenenfalls in welchem Umfang der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechtzuerhalten ist. Ist ein Österreicher an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist, dann muß nach inländischem Recht beurteilt werden, in welchem Umfang Vermögen des Österreichers der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft…
…ohne dass dabei der Umfang der Beteiligung des Anteilseigners an der ausschüttenden Gesellschaft berücksichtigt wird, kann sowohl unter Artikel 43 EG über die Niederlassungsfreiheit als auch unter Artikel 56 EG über den freien Kapitalverkehr fallen". Die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit beschränkt sich zufolge dieser Urteilsbegründung daher…
… Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen…
…3 DBA-Kanada im vollen Umfang der österreichischen Besteuerung, die in diesem Fall im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Kanada ist gemäß Artikel 23 DBA zur Anrechnung dieser österreichischen Steuer verpflichtet. Das kanadische Unternehmen ist hinsichtlich der von der österreichischen Fluglinie bezogenen Arbeitskräftegestellungsvergütungen in Österreich einkommen- bzw…
…im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Handelsvertreters gelegen, sodass hiedurch für das US-Unternehmen keine inländische Betriebstätte entsteht. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da dies weitere Erhebungen (insbesondere in Richtung Art und Umfang der Aktivitäten…
…oder Dienstleistungen dienen, nach Auffassung des BM für Finanzen im Allgemeinen keine bloße Hilfsfunktion zugeschrieben werden kann. Der Umstand, dass Satellitenschüsseln als Betriebstätte gewertet werden, sagt indessen noch nichts darüber aus, in welchem Umfang der Betriebstättenstaat auf Grund von DBA Besteuerungsberechtigungen erlangt. Denn bei Ermittlung…
…Art und Umfang der in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6 Z 6 EStG in diese angebliche deutschen Betriebstätte überführt worden sind. Im gegebenen Zusammenhang wird auch auf EAS 1522 hingewiesen, in der es ebenfalls…
…Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Werden Umsatzprämien gezahlt, die nur den außerhalb Österreichs erzielten Umsätzen zurechenbar sind, wird dementsprechend ebenfalls Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem Umfang Bezugsteile den Auslands- und Inlandsaktivitäten des Dienstnehmers zuzuordnen sind, muss grenzüberschreitend…
…Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz). Kommt der Wohnung auf Grund des DBA-Schweiz keine Betriebstätteneigenschaft zu…
…korrespondierend anzuerkennen ist. Eine entscheidende Bedeutung wird hierbei dem Umfang der Leitungsarbeit zukommen. Besteht diese Leitung bloß in der Abhaltung von Formalsitzung der Geschäftsführer im Inland, wird einer solchen Formalität nicht die Qualität einer Verlegung des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine…
…Schweden Schweden zu. Art und Umfang der schwedischen Steuerpflicht richtet sich nach schwedischem innerstaatlichen Steuerrecht. Da nach Artikel 20 des Abkommens im Verhältnis zu Schweden das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegt der Vorgang auch in Österreich der Körperschaftsbesteuerung. Eine allfällige schwedische…
…dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei der Beurteilung der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang angesichts der in Rom und Bozen unterhaltenen Betriebstätten auch Italien…