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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 585

Umfang der Kapitalausstattung inländischer Personengesellschaften deutscher Investoren

geltende FassungEAS-AuskunftP 2158/2/1-IV/4/95vom 27.02.1995

Wortlaut laut Findok

  Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll, in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von Unternehmensseite zu entscheiden. Solcherart investierte Vermögenswerte und daraus erzielte Erträge würden nur dann für steuerliche Belange nicht dem betrieblichen Bereich der KG zugeordnet werden, wenn die Vermögenswerte weder zum "notwendigen" noch zum "gewillkürten Betriebsvermögen" der KG gerechnet werden könnten. Eine ziffernmäßige Aussage über die zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im EAS-Verfahren nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung deutscher Steuern in die KG transferiert werden, könnten jedenfalls nicht mehr als (steuerliches) Betriebsvermögen der KG gewertet werden. 27. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerumgehungBeteiligungserträgeBeteiligung am BetriebsvermögenFunktion

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2158/2/1-IV/4/95
Stammnummer
17306
Gültig
27.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF