Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1855
Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/51-IV/4/01vom 07.06.2001
Wortlaut laut Findok
Schließt ein bei einem inländischen Sportclub
als Dienstnehmer tätiger Profisportler mit einer deutschen
Kapitalgesellschaft eine Vermarktungsvereinbarung ab, auf Grund der er zweimal
jährlich rund S 550.000,00 ausbezahlt erhält, und handelt es sich
hierbei um die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung
überlassenen Persönlichkeitsrechte, dann unterliegen diese
Beträge in Österreich der Einkommensbesteuerung.
Dass diese Persönlichkeitsrechte notwendiges
Betriebsvermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte des
Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei
zu stellen wären, erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die
deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von
ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem
inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen. Sollte daher
unter solchen Gegebenheiten die Behauptung aufrechterhalten werden, dass die
Beträge einer deutschen Betriebstätte des Sportlers zugeflossen sind,
wäre nicht nur ein deutscher Besteuerungsnachweis, sondern auch eine
Aufklärung über Art und Umfang der in der Betriebstätte
ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen
Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6 Z 6 EStG in
diese angebliche deutschen Betriebstätte überführt worden sind.
Im gegebenen Zusammenhang wird auch auf EAS 1522 hingewiesen, in der es
ebenfalls um die Übertragung von Persönlichkeitsrechten durch einen
inländischen Sportler an eine deutsche Gesellschaft unter
anschließender Rückübertragung nach Österreich
ging.
07. Juni
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/51-IV/4/01
- Stammnummer
- 2154
- Gültig
- 07.06.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF