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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1487

Veräußerung einer schwedischen Liegenschaft

geltende FassungEAS-AuskunftT 37/1-IV/4/99vom 11.07.1999

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische Handelsgesellschaft m.b.H. im Jahr 1998 eine schwedische Liegenschaft um SEK 3,7 Mio verkauft, die sie 1994 um SEK 3,2 Mio erworben hat, dann steht das Besteuerungsrecht an dem erzielten Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 3 Abs. 2 des DBA-Ö/Schweden Schweden zu. Art und Umfang der schwedischen Steuerpflicht richtet sich nach schwedischem innerstaatlichen Steuerrecht. Da nach Artikel 20 des Abkommens im Verhältnis zu Schweden das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegt der Vorgang auch in Österreich der Körperschaftsbesteuerung. Eine allfällige schwedische Steuer ist auf jene Körperschaftsteuer, die auf den Veräußerungsgewinn entfällt, anrechenbar. Reicht jene Körperschaftsteuer, die auf den Veräußerungsgewinn entfällt, nicht aus, um eine Vollanrechnung der schwedischen Steuer zu ermöglichen, erscheint es unter den gegebenen Umständen vertretbar, den aus dem Veräußerungsvorgang resultierenden Kursgewinn von rd. ATS 480.000,- in den Betrag der durch Anrechnung begünstigten schwedischen Einkünfte einzubeziehen. 11. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 37/1-IV/4/99
Stammnummer
7436
Gültig
11.07.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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