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EAS 2347Reisende Vertreter mit Abschlussvollmacht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1203/1-IV/4/0302.09.2003

Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

  Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…

EAS 585Umfang der Kapitalausstattung inländischer Personengesellschaften deutscher Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2158/2/1-IV/4/9527.02.1995

…Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll, in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von Unternehmensseite zu entscheiden. Solcherart investierte Vermögenswerte und daraus erzielte Erträge würden nur dann für steuerliche Belange nicht dem betrieblichen Bereich der KG zugeordnet werden, wenn…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…

EAS 1431In der Schweiz ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/9923.03.1999

…ist, daß ein Teil der Geschäftsführungsaktivitäten für die österreichische GmbH auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird und daß schließlich die Bezüge von der schweizerischen GmbH ausgezahlt und lediglich im Kostenumlageweg auf die österreichische GmbH weiterbelastet werden, ist nach inländischem Recht für den Umfang der Steuerpflicht unerheblich…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungspflicht. Wie bereits in EAS 909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

…in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht…

EAS 1175Dreifachwohnsitz eines internationalen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 102/1-IV/4/9701.12.1997

…weiterhin "Wohnsitzstaat" bleiben, dann würde sich durch die Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Monaco am Umfang der österreichischen Besteuerungsgrundlage (DBA-konforme Erfassung nur der Inlandseinkünfte) nichts ändern. Sollte in Österreich die Eigentumswohnung verkauft und damit der steuerliche Wohnsitz in Österreich aufgegeben werden, dann würde sich die…

EAS 1441Gewillkürtes Betriebsvermögen deutscher Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 437/1-IV/4/9915.04.1999

…gegebenenfalls in welchem Umfang der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechtzuerhalten ist. Ist ein Österreicher an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebsgegenstand die gewerbliche Parkraumvermietung ist, dann muß nach inländischem Recht beurteilt werden, in welchem Umfang Vermögen des Österreichers der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft…

EAS 2875Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…ohne dass dabei der Umfang der Beteiligung des Anteilseigners an der ausschüttenden Gesellschaft berücksichtigt wird, kann sowohl unter Artikel 43 EG über die Niederlassungsfreiheit als auch unter Artikel 56 EG über den freien Kapitalverkehr fallen". Die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit beschränkt sich zufolge dieser Urteilsbegründung daher…

EAS 909Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/2-IV/4/9612.07.1996

… Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen…

EAS 263Deutsche Marktbetreuung durch einen Angestellten mit Abschlussvollmacht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1685/8/1-IV/4/9312.05.1993

Bedient sich ein österreichisches Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits…

EAS 2504Stock Options für einen nach Großbritannien entsandten Mitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 925/1-IV/4/0417.08.2004

…sind die im Ausübungsjahr realisierten Einkünfte insoweit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten, als sie auf die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzuges vorgenommen, trägt das österreichische Unternehmen die Verantwortung, den Umfang der abkommensrechtlichen Freistellungsverpflichtung nachweisen zu können. Die…

EAS 259Gestellung kanadischer Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1334/1/1-IV/4/9303.05.1993

…3 DBA-Kanada im vollen Umfang der österreichischen Besteuerung, die in diesem Fall im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Kanada ist gemäß Artikel 23 DBA zur Anrechnung dieser österreichischen Steuer verpflichtet. Das kanadische Unternehmen ist hinsichtlich der von der österreichischen Fluglinie bezogenen Arbeitskräftegestellungsvergütungen in Österreich einkommen- bzw…

EAS 808Handelsvertretung mit Schauräumen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/1-IV/4/9605.02.1996

…im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Handelsvertreters gelegen, sodass hiedurch für das US-Unternehmen keine inländische Betriebstätte entsteht. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da dies weitere Erhebungen (insbesondere in Richtung Art und Umfang der Aktivitäten…

EAS 1721Satellitenschüsseln als Betriebstätten eines Kommunikationsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/14-IV/4/0001.09.2000

…oder Dienstleistungen dienen, nach Auffassung des BM für Finanzen im Allgemeinen keine bloße Hilfsfunktion zugeschrieben werden kann. Der Umstand, dass Satellitenschüsseln als Betriebstätte gewertet werden, sagt indessen noch nichts darüber aus, in welchem Umfang der Betriebstättenstaat auf Grund von DBA Besteuerungsberechtigungen erlangt. Denn bei Ermittlung…

EAS 1855Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/51-IV/4/0107.06.2001

…Art und Umfang der in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6 Z 6 EStG in diese angebliche deutschen Betriebstätte überführt worden sind. Im gegebenen Zusammenhang wird auch auf EAS 1522 hingewiesen, in der es ebenfalls…

EAS 415Tschechische Außendienstmitarbeiter eines österreichischen Managmentunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/9415.03.1994

…Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Werden Umsatzprämien gezahlt, die nur den außerhalb Österreichs erzielten Umsätzen zurechenbar sind, wird dementsprechend ebenfalls Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem Umfang Bezugsteile den Auslands- und Inlandsaktivitäten des Dienstnehmers zuzuordnen sind, muss grenzüberschreitend…

EAS 849Österreichischer Ost-Europa Sales Manager für ein schweizerisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 51/1-IV/4/9628.03.1996

…Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz). Kommt der Wohnung auf Grund des DBA-Schweiz keine Betriebstätteneigenschaft zu…

EAS 2479Geschäftsleitungsverlegung einer deutschen Komplementär-GmbH und Mindestbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/1-IV/4/0421.06.2004

…korrespondierend anzuerkennen ist. Eine entscheidende Bedeutung wird hierbei dem Umfang der Leitungsarbeit zukommen. Besteht diese Leitung bloß in der Abhaltung von Formalsitzung der Geschäftsführer im Inland, wird einer solchen Formalität nicht die Qualität einer Verlegung des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine…