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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 39

Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers

geltende FassungEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/91vom 22.10.1991

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen Computererzeugers) ist und in Polen über ein Eigenheim als Wohnstätte verfügt, spricht für einen Lebensmittelpunkt in Polen. Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen. 22. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LebensmittelpunktAnsässigkeitsstaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 1474/1/1-IV/4/91
Stammnummer
18631
Gültig
22.10.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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