Findok · EAS-Auskünfte
EAS 39
Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/91vom 22.10.1991
Wortlaut laut Findok
Die Frage, ob ein international
tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des
DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach
entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der
Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen)
befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin
angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen
Computererzeugers) ist und in Polen über ein Eigenheim als Wohnstätte
verfügt, spricht für einen Lebensmittelpunkt in Polen. Laufende
Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich,
Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein
betrachtet nicht abträglich.
Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer
österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener
Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der
Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in
das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres
beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche
Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des
wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen
Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen.
22. Oktober
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1474/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18631
- Gültig
- 22.10.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF