…im internationalen Anlagenbau nur als Technologieträger und Generalunternehmer tätig, wird man den ausländischen Steuerverwaltungen nicht entgegengetreten können, wenn diese - bei einer die DBA-Baustellenfristen übersteigenden Bauzeit - eine Betriebstätte des Generalunternehmers in ihrem Staat als gegeben annehmen. Denn die Aussage in Z 17 des OECD-Kommentars…
Die zum alten DBA-Norwegen im Jahr 1974 abgeschlossene Durchführungsvereinbarung (AÖF Nr. 155/1974) wird zwar von den beiden Steuerverwaltungen auch im Geltungsbereich des neuen Abkommens angewendet. Steuerentlastungen sind daher unter Verwendung der alten Vordrucke und nach dem bisherigen Verfahren weiterhin möglich. Allerdings wird im…
…des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird,…
…in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss primär von der japanischen Steuerverwaltung entschieden werden. Möchte eine in Luxemburg ansässige Bank, die als Depotbank für die japanischen Pensions- und Investmentfonds agiert, die Kapitalertragsteuerrückerstattung für ihre japanischen Kunden…
…in linearer Form Entgelt für die ab Optionseinräumung geleistete Arbeit bildet (Hinweis auf EAS 2041). Wurde die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin in Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt…
…wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fondswirtschaft nach Lösungen gesucht, in welcher Weise solche Schätzungen erstellt und von den Steuerverwaltungen der OECD anerkannt werden können. Bis zur internationalen Abklärung dieser Fragen besteht auf österreichischer Seite Einverständnis, dass es dem französischen Fonds überlassen bleiben soll…
…erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine Gegenberichtigung vorgenommen werden, wenn die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen unter Anwendung der einschlägigen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze sich als berechtigt herausstellen sollten. Rechtsgrundlage für eine solche Gegenberichtigung wäre das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…des DBA-Spanien, wenn diese doppelte Treuhandschaft von allen betroffenen Steuerverwaltungen (Spanien-Schweiz-Österreich) anerkannt wird. Probleme könnten insbesondere dann auftreten, wenn in der doppelten Treuhandkonstruktion von einer oder von mehreren der beteiligten Steuerverwaltungen ein mit dem Missbrauchsvorwurf belastetes Steuersparmodell gesehen würde. 9. April 1992…
…u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die aus Anlass des inländischen Gastauftrittes gezahlt werden. Eine Aufteilung der Vergütungen auf einen Inlands- und Auslandsteil ist in den DBAs nicht vorgesehen. Sollte von ausländischen Steuerverwaltungen in Fällen dieser Art nicht korrespondierend vorgegangen werden, d.h. wird keine Steuerfreistellung bzw. Anrechnung der österreichischen Steuer…
…Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in…
…zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf…
…deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Beibringung einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-SU2). Das geschilderte Sachverhaltsbild spricht allerdings dagegen, dass in Österreich beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist. Denn auch…
…nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom 16. Juni 2000 (AÖFV. Nr.200/2000) wurde übereinstimmend zwischen den beiden Steuerverwaltungen festgestellt, dass bei Musikern der Sparte "Unterhaltungsmusik" eine Künstlereigenschaft nur im Fall von "Medien-Persönlichkeiten" gegeben ist, d.h. nur dann…
…Deutschland zu korrespondierenden Gegenabbildungen bei der dortigen Besteuerung führen. Die vorstehenden Überlegungen basieren daher bereits auf OECD-Untersuchungen, die im Herbst dieses Jahres einer öffentlichen Begutachtung zugeführt werden sollen und die daher internationale Akzeptanz bei den betroffenen Steuerverwaltungen erwarten lassen. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…zB es werden erstmals in einem späteren Prüfungsverfahren Umstände aufgedeckt, die Anlaß für die Vermutung sind, dass die Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise treuhändig für eine US-Konzerngesellschaft gehalten wird), bedarf es zur Aufklärung einer Zusammenarbeit zwischen den beiden Steuerverwaltungen. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008
…die Gewinnausschüttung an die italienische Muttergesellschaft von der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung zu entlasten. In Fällen dieser Art werden zur Zeit zwar üblicherweise keine besonderen Anfragen ausländischer Steuerverwaltungen gestellt; doch ist die italienische Steuerverwaltung sowohl nach dem DBA-Österreich/Italien wie auch nach der EG-Amtshilferichtlinie berechtigt…
…in welchem Ausmaß die drei Betriebstätten zur Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte beigetragen haben. Zeichnet sich bei einer solchen Koproduktion das Risiko ab, dass es zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen zu unterschiedlichen Gewinnzuordnungen und damit zu Doppelbesteuerungen kommt, könnte sich die Einleitung von so genannten "Verständigungsverfahren" empfehlen…
…Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dem dritten Staat nicht anwendbar; und zwar auch dann nicht, wenn seitens der schweizerischen Steuerverwaltung auf den (bloß formell) aus der Schweiz nach Österreich fließenden Zinsen eine 35%ige Quellensteuer einbehalten werden sollte. Beim Aufbau solcher Wirtschaftsbeziehungen wird stets mitzubedenken sein, dass Vorgänge dieser Art…