Findok · EAS-Auskünfte
EAS 552
Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/94vom 19.12.1994
Wortlaut laut Findok
Nehmen deutsche und französische
Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten
sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler
ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen
sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach
Österreich verlagert.
Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht
sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die
Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des
Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von
Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der
mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in
der Schweiz erzielten Arbeitseinkünfte in Österreich von der
Besteuerung freigestellt werden.
19. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
LebensmittelpunktMittelpunkt der LebensinteressenAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungSteuerfreistellungFreistellungZweitwohnsitz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1808/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17449
- Gültig
- 19.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF