Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2994
Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/2008vom 23.07.2008
Wortlaut laut Findok
Hat eine Arbeitnehmerin einer in
Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare
Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese
Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn
bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil
aus dem Dienstverhältnis) zu; dieser Vorteil stellt Arbeitslohn dar, der in
linearer Form Entgelt für die ab Optionseinräumung geleistete Arbeit
bildet (Hinweis auf EAS 2041).
Wurde die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin in
Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den
Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden
Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die
lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls
diesem Aufteilungsschlüssel.
Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von
Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den
Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die
Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
AktienoptionenOptionsrechtegrenzüberschreitende TätigkeitVorteil aus dem DienstverhältnisArbeitslohn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1926-IV/4/2008
- Stammnummer
- 36480
- Gültig
- 23.07.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF