Findok · EAS-Auskünfte
EAS 247
Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskunftE 1018/4/1-IV/4/93vom 15.03.1993
Wortlaut laut Findok
Das BM für Finanzen bedauert,
mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine
tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die
nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden
kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft,
die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und
Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in
einer Steueroase angesiedelten Muttergesellschaft abgeschlossen wird, u.a.
Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung
erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit
mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren
Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise.
15.
März 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Steuerumgehungwirtschaftliche BetrachtungsweiseSteueroasengesellschaftTreuhandfunktionSteueroasengebiet
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1018/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18161
- Gültig
- 15.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF