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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 247

Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt

geltende FassungEAS-AuskunftE 1018/4/1-IV/4/93vom 15.03.1993

Wortlaut laut Findok

Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in einer Steueroase angesiedelten Muttergesellschaft abgeschlossen wird, u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Steuerumgehungwirtschaftliche BetrachtungsweiseSteueroasengesellschaftTreuhandfunktionSteueroasengebiet

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 1018/4/1-IV/4/93
Stammnummer
18161
Gültig
15.03.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF