RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1067

Folgen einer ausländischen Verrechnungspreiskorrektur

geltende FassungEAS-AuskunftH 66/4-IV/4/97vom 28.04.1997

Wortlaut laut Findok

Werden die Verrechnungspreise, die eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf österreichischer Seite eine entsprechende Gewinnkorrektur vorzunehmen sein. Als innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Berichtigungsmaßnahme wird vermutlich § 299 Abs. 4 BAO herangezogen werden müssen, da das Hervorkommen einer bewussten oder unbewussten Fehleinschätzung über die Fremdverhaltenskonformität der Preisgestaltung idR keine "neu hervorgekommene Tatsache" darstellen wird. Falls die österreichischen Abgabenbehörden zu einer korrespondierenden Gegenberichtigung nicht bereit sein sollten, könnte der Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens beim Bundesministerium für Finanzen gestellt werden. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

OECD-VerrechnungspreiseVerrechnungspreisgrundsätzeOECD-Verrechnungspreisgrundsätzeverbundene UnternehmenFremdverhaltensgrundsatzFremdverhaltenskonformitätVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 66/4-IV/4/97
Stammnummer
14412
Gültig
28.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF