Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1067
Folgen einer ausländischen Verrechnungspreiskorrektur
geltende FassungEAS-AuskunftH 66/4-IV/4/97vom 28.04.1997
Wortlaut laut Findok
Werden die Verrechnungspreise, die eine
österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und
Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in
Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform
berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von
Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei
wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten
mitzuberücksichtigen sein.
Sollte sich erweisen, dass tatsächlich
überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen
Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf
österreichischer Seite eine entsprechende Gewinnkorrektur vorzunehmen sein.
Als innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Berichtigungsmaßnahme
wird vermutlich § 299 Abs. 4 BAO herangezogen werden müssen, da das
Hervorkommen einer bewussten oder unbewussten Fehleinschätzung über
die Fremdverhaltenskonformität der Preisgestaltung idR keine "neu
hervorgekommene Tatsache" darstellen
wird.
Falls die österreichischen Abgabenbehörden zu
einer korrespondierenden Gegenberichtigung nicht bereit sein sollten,
könnte der Antrag auf Einleitung eines internationalen
Verständigungsverfahrens beim Bundesministerium für Finanzen gestellt
werden.
28. April
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 299 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
OECD-VerrechnungspreiseVerrechnungspreisgrundsätzeOECD-Verrechnungspreisgrundsätzeverbundene UnternehmenFremdverhaltensgrundsatzFremdverhaltenskonformitätVerständigungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 66/4-IV/4/97
- Stammnummer
- 14412
- Gültig
- 28.04.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF