RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1358

Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen

geltende FassungEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/98vom 03.11.1998

Wortlaut laut Findok

Die zum alten DBA-Norwegen im Jahr 1974 abgeschlossene Durchführungsvereinbarung (AÖF Nr. 155/1974) wird zwar von den beiden Steuerverwaltungen auch im Geltungsbereich des neuen Abkommens angewendet. Steuerentlastungen sind daher unter Verwendung der alten Vordrucke und nach dem bisherigen Verfahren weiterhin möglich. Allerdings wird im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung einer auf Verordnungsstufe stehenden zwischenstaatlichen Vereinbarung die Rechtsgrundlage entzogen, sobald das Abkommen, dessen Durchführung sie regelt, außer Kraft tritt. Aus der alten Durchführungsvereinbarung kann daher keine normative Verpflichtungswirkung für österreichische Abgabepflichtige mehr abgeleitet werden. Solange daher keine neue Rechtsgrundlage für die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens bei Gewinnausschüttungen an norwegische Gesellschafter in Österreich geschaffen wird, ist das neue DBA-Norwegen unmittelbar anwendbar; dieses Abkommen überlässt es der ausschüttenden österreichischen Gesellschaft entweder Steuerentlastung an der Quelle zu gewähren, oder den vollen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen und den norwegischen Gesellschafter auf den Rückerstattungsweg zu verweisen. Dem Artikel 30 des Abkommens ist im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende, nicht aber eine zum Rückerstattungsverfahren verpflichtende Wirkung zuzumessen (siehe die gleichlautende Interpretation zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 27 DBA-USA in EAS 1352). 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Steuerentlastung an der QuelleRückerstattungsverfahrennormative Verpflichtungswirkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
R 1700/3-IV/4/98
Stammnummer
30059
Gültig
03.11.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF