Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1358
Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen
geltende FassungEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/98vom 03.11.1998
Wortlaut laut Findok
Die zum alten DBA-Norwegen im Jahr 1974
abgeschlossene Durchführungsvereinbarung (AÖF Nr. 155/1974) wird zwar
von den beiden Steuerverwaltungen auch im Geltungsbereich des neuen Abkommens
angewendet. Steuerentlastungen sind daher unter Verwendung der alten Vordrucke
und nach dem bisherigen Verfahren weiterhin möglich. Allerdings wird im
Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung einer auf
Verordnungsstufe stehenden zwischenstaatlichen Vereinbarung die Rechtsgrundlage
entzogen, sobald das Abkommen, dessen Durchführung sie regelt, außer
Kraft tritt. Aus der alten Durchführungsvereinbarung kann daher keine
normative Verpflichtungswirkung für österreichische Abgabepflichtige
mehr abgeleitet werden.
Solange daher keine neue Rechtsgrundlage für die
Anwendung des Rückerstattungsverfahrens bei Gewinnausschüttungen an
norwegische Gesellschafter in Österreich geschaffen wird, ist das neue
DBA-Norwegen unmittelbar anwendbar; dieses Abkommen überlässt es der
ausschüttenden österreichischen Gesellschaft entweder Steuerentlastung
an der Quelle zu gewähren, oder den vollen Kapitalertragsteuerabzug
vorzunehmen und den norwegischen Gesellschafter auf den Rückerstattungsweg
zu verweisen.
Dem Artikel 30 des Abkommens ist im gegebenen Zusammenhang
lediglich klarstellende, nicht aber eine zum Rückerstattungsverfahren
verpflichtende Wirkung zuzumessen (siehe die gleichlautende Interpretation zur
vergleichbaren Bestimmung des Art. 27 DBA-USA in EAS 1352).
3. November
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 30 DBA N (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Norwegen (Einkommen- und Vermögenssteuer, Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 1/1997
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 1700/3-IV/4/98
- Stammnummer
- 30059
- Gültig
- 03.11.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF