Findok · EAS-Auskünfte
EAS 435
Ausländische Vorbereitungen für inländische Gastspiele
geltende FassungEAS-AuskunftP 2213/2/1-IV/4/94vom 04.05.1994
Wortlaut laut Findok
Werden ausländische Künstler
für inländische Festspielveranstaltungen engagiert und finden hiezu
Vorbereitungsarbeiten (Übersetzungen für deutsche
Erstaufführungen, Proben usw.) im Ausland statt, so teilen nach Auffassung
des Bundesministeriums für Finanzen die dem Artikel 17 des
OECD-Musterabkommens nachgebildeten Steuerzuteilungsregeln der
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht für
sämtliche Vergütungen zu, die aus Anlass des inländischen
Gastauftrittes gezahlt werden. Eine Aufteilung der Vergütungen auf einen
Inlands- und Auslandsteil ist in den DBAs nicht vorgesehen. Sollte von
ausländischen Steuerverwaltungen in Fällen dieser Art nicht
korrespondierend vorgegangen werden, d.h. wird keine Steuerfreistellung bzw.
Anrechnung der österreichischen Steuer vorgenommen, müsste die
Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens
geklärt werden.
4. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
GastspielGastspielvergütungFestivalFestivalveranstalterKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitFreistellungAnrechnungsmethodeVerständigungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2213/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17737
- Gültig
- 04.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF