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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1293

Auslandsbetriebstätten für inländische Engineeringunternehmen

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/98vom 20.07.1998

Wortlaut laut Findok

Wird ein österreichisches Engineering-Unternehmen, das über keine Fertigungs- und Montagekapazitäten verfügt, im internationalen Anlagenbau nur als Technologieträger und Generalunternehmer tätig, wird man den ausländischen Steuerverwaltungen nicht entgegengetreten können, wenn diese - bei einer die DBA-Baustellenfristen übersteigenden Bauzeit - eine Betriebstätte des Generalunternehmers in ihrem Staat als gegeben annehmen. Denn die Aussage in Z 17 des OECD-Kommentars zu Art. 5, wonach bloße Planungs- und Überwachungstätigkeiten nicht vom DBA-Betriebstättenbegriff erfasst werden, gilt nur für "andere Unternehmer", also nicht für den Unternehmer, der die Errichtung der Anlagen übernommen hat (mag er diese Errichtung in der Folge auch an Subauftragnehmer ganz oder teilweise weitergeben). Z 19 des OECD-Kommentars legt im Gegenteil fest, dass die Bauzeiten der vom Bauunternehmer (Generalunternehmer) mit dem Bau beauftragten Subunternehmer dem Generalunternehmer zuzurechnen sind. Es ist einzuräumen, dass in Fällen dieser Art der Baubetriebstätte des Generalunternehmers nach den Grundsätzen der Funktionsanalyse nur ein minimaler Gewinnanteil zuzurechnen sein wird. Denn der Hauptteil seiner Aufgaben wie zB die Auftragsakquisition, die Vertragsabschlüsse mit den Kunden, die Finanzierungsvermittlung, Festlegung von Konstruktion und Verfahren, das Kontrakting mit den Sublieferanten und mit Konsortien, wird als Funktion des Stammhauses wahrgenommen. An diesen sich aus den OECD-Regeln ergebenden Konsequenzen kann im EAS-Verfahren nichts geändert werden. Eine Einflussnahme auf die OECD-Entwicklung könnte in ausreichend bedeutsamen Fragen, dh. vor allem dann, wenn solche Fragen auch Industrieunternehmen anderer Staaten betreffen, im Wege des Business and Industry Advisory Committee der OECD (BIAC) erfolgen.   20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnlagenbauAnlagenerrichtungGeneralunternehmerBaustellenfristenPlanungstätigkeitenÜberwachungstätigkeitenFunktionsanalyseAuftragsakquisitionFinanzierungsvermittlungIndustrieunternehmenBusiness and Industry Advisory ComitteeBIAC

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/59-IV/4/98
Stammnummer
31665
Gültig
20.07.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF