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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 117

Doppelte Treuhandschaft im Verhältnis zu Spanien

geltende FassungEAS-AuskunftB 3244/1/1-IV/4/92vom 09.04.1992

Wortlaut laut Findok

Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Miteigentumsanteile von einer spanischen Gesellschaft treuhändig für eine schweizerische Gesellschaft gehalten werden, die ihrerseits wieder als Treuhänder der österreichischen Investoren auftritt, führt zu keiner anderen rechtlichen Auswirkung des DBA-Spanien, wenn diese doppelte Treuhandschaft von allen betroffenen Steuerverwaltungen (Spanien-Schweiz-Österreich) anerkannt wird. Probleme könnten insbesondere dann auftreten, wenn in der doppelten Treuhandkonstruktion von einer oder von mehreren der beteiligten Steuerverwaltungen ein mit dem Missbrauchsvorwurf belastetes Steuersparmodell gesehen würde. 9. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LiegenschaftsvermögenFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltAnteilsveräußerungVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerungsvorgangTreuhandfunktionTreuhandunternehmenMissbrauchMissbrauchsverdacht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3244/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18547
Gültig
09.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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