…532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei letzteren handelt es sich um nicht ausgeschüttete Erträgnisse des Fonds, die inländische den gesetzlichen Regelungen unterliegende Fonds auszuschütten verpflichtet sind…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes begründet wird, sondern auf das Vorliegen des für Auslandsbeamte geltenden Sondertatbestandes des § 26 Abs. 3 BAO zurückzuführen ist. Die in- und ausländischen Kapitaleinkünfte unterliegen daher der österreichischen Steuerpflicht. Bundesministerium für Finanzen…
…ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…
Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
… Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…
…1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die…
Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…
…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
…Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei…
…keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen Wohnsitzbegründung Teile des Veräußerungspreises zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für…
…Deutschland auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Der Umstand, dass die in Deutschland hauptansässige Steuerpflichtige in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt, ändert nichts Wesentliches an der vorstehenden Rechtsdarstellung. Wohl tritt hiedurch "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, doch hindert das Abkommen Österreich daran, jene umfassenden Besteuerungsrechte wahrzunehmen…
Es ist wohl richtig, dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und…
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen…
… Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…