Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3032
Österreichischer Auslandsreiseveranstalter als Auftraggeber ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3095-IV/4/2008vom 21.01.2009
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen
Reisebüro-GmbH im Ausland ansässige Künstler zur Mitwirkung an
den Auslandsreiseveranstaltungen dieser österreichischen GmbH verpflichtet,
so unterliegen die an die ausländischen Künstler gezahlten Entgelte
der 20-prozentigen Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988, weil deren Leistungen
entgeltlich der österreichischen GmbH gegenüber erbracht werden und
damit eine inländische Verwertung der künstlerischen Leistungen
gegeben ist. Denn die Vermutung spricht stets für eine Verwertung im
Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen
Auftraggeber erbracht wird (Hinweis auf VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). Siehe auch
EAS 2663, EAS 2943, EAS 2997, EAS 3021.
Allerdings sind auch die Doppelbesteuerungsabkommen zu
beachten, die mit den Ansässigkeitsstaaten der Künstler abgeschlossen
worden sind. Denn in der Regel enthalten diese Abkommen eine dem Artikel 17 Abs.
1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Abkommensbestimmung, derzufolge
Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht an den Einkünften der
Künstler erlangt, wenn die Künstler ihre Tätigkeit
persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft
"Verwertungstatbestandes" wird durch diese DBA nicht zugelassen. Werden daher in
DBA-Anwendungsfällen ordnungsgemäß ausgefüllte Vordrucke
ZS-QU1 beigebracht, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl.
III Nr. 92/2005, der Steuerabzug unterbleiben.
Bundesministerium für
Finanzen, 21. Jänner 2009
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 17 Abs. 1 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/3095-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38854
- Gültig
- 21.01.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF