Erhält ein in Österreich ansässig gewordener Sportler von seinem Heimatstaat Zuwendungen dafür, dass er an internationalen Sportwettkämpfen unter der Nationalität des Heimatstaates teilnimmt, wobei hierfür keine vertraglichen Abmachungen eingegangen worden sind, dann muss angenommen werden, dass diese Zuwendungen Betriebseinnahmen aus der - aus steuerlicher Sicht als…
Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus…
Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $…
…einem österreichischen Unternehmen Skibrillen hergestellt und mit ausländischen Skirennläufern Verträge abgeschlossen, nach denen für die medienwirksame Verwendung der Skibrille bei Sportveranstaltungen eine Grundgebühr und eine - nach der Platzierung in den einzelnen Weltcuprennen abhängige - Erfolgsprämie gezahlt wird, so unterliegen derartige als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufenden Einkünfte …
Die Einkünfte eines in Österreich ansässigen E-Sportlers, der auf selbständiger Basis regelmäßig bei weltweiten Computerspiel-Wettkämpfen teilnimmt, die eine langandauernde Vorbereitungs- bzw. Trainingszeit erfordern und deren Ziel der Gewinn eines Preisgeldes ist, sind grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG 1988 im Rahmen…
Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…
Wird mit einer sowjetischen Agentur eine Vereinbarung getroffen, auf Grund der diese einen Sporttrainer für einen bestimmten Zeitraum einem österreichischen Sportverein zur Verfügung stellt, so unterliegen die hiefür zu zahlenden Vergütungen gemäß Artikel 5 des DBA-UdSSR in Österreich keiner Einkommensbesteuerung, wenn diese Agentur in…
Im Ausland ansässige österreichische Sportler unterliegen mit den für ihre inländische Plakat- und Fernsehwerbung erzielten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, die im Steuerabzugsweg gemäß § 99 Abs. 1 EStG geltend zu machen ist. Die in § 99 Abs. 1 EStG erwähnte abzugspflichtige inländische "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle…
…und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1988 Wirkung entfalten kann. Gemäß Erlass AÖF Nr. 267/1989 wird daraus gefolgert, dass Einkünfte, die ein gewerblich tätiger Musiker, Sportler oder…
…Schweiz, Frankreich und Griechenland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird das "Befreiungssystem" für die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, sodass die in diesen Abkommen enthaltenen "Künstler- und Sportlerklauseln" Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich bewirken. Im Verhältnis zu Deutschland gilt dies allerdings erst ab 1.1.1997 (BGBl. Nr…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…
Werbeeinnahmen eines Sportlers werden im Allgemeinen als Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb - für den im Ausland keine "Betriebstätte" unterhalten wird - der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Es bestehen keine Bedenken, solche Einkünfte unter die Zuteilungsregel für Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn dies im Ausland so…
Eine in Österreich ansässige Sportlerin, die auf Grund von unmittelbar zwischen ihr und ausländischen Veranstaltern geschlossenen Verträgen für Auslandsturniere Preisgelder erhält, ist hiermit auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden in Ihrem Schreiben genannten Staaten in Österreich von der Steuer - unter Progressionsvorbehalt - befreit: Australien (Art. 17…
Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen…
Die in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erwähnte abzugspflichtige inländische "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle Tätigkeiten, die dem steuerlich relevanten Gewerbebetrieb des Sportlers zuzurechnen sind; mithin nicht nur die aus den reinen Sportwettkämpfen erzielten Einkünfte, sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die…
…mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen…
So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und…
…3 EStG nicht ausreicht, einen inländischen Besteuerungsanspruch zu begründen (z.B. weil das Erfordernis der "gewerblichen Tätigkeit als Sportler im Inland" im Fall von im Ausland vertriebenen Katalogen nicht erfüllt sein kann), so ist im Rahmen der "isolierenden Betrachtungsweise" noch zu untersuchen, ob unter den…
…des - nicht kritikfreien - deutschen Gerichtshofsurteils kein Anlass, Preis- und Startgelder, die ein deutscher Sportler aus der Teilnahme an österreichischen Rennen erzielt hat und die in Österreich in Übereinstimmung mit dem DBA-Deutschland besteuert wurden, rückzuzahlen. Es ist in einem solchen Fall vielmehr Aufgabe Deutschlands für…
Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…