Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2072
Selbständige Werbeverträge eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/02vom 03.06.2002
Wortlaut laut Findok
Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr.
418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit
einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor.
Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen
inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr
erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler
einschließlich der Werbetätigkeit" anzusetzen.
Die pauschale Einkünfteermittlung betrifft sonach die
Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der
gesamten Werbetätigkeit des Sportlers (EStR 2000 Rz 4376 idgF). Die
Pauschalierung erstreckt sich daher nicht nur auf jene Werbeverträge, die
der für die Vermarktung des Sportlers üblicherweise zuständige
Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt,
sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der
Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots,
Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.).
03. Juni
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Sportlerpauschalierungsverordnung, Ermittlung des Einkommens von Sportlern, BGBl. II Nr. 418/2000
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/29-IV/4/02
- Stammnummer
- 33512
- Gültig
- 03.06.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF