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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 4

Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers

geltende FassungEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991

Wortlaut laut Findok

  Werbeeinnahmen eines Sportlers werden im Allgemeinen als Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb - für den im Ausland keine "Betriebstätte" unterhalten wird - der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Es bestehen keine Bedenken, solche Einkünfte unter die Zuteilungsregel für Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn dies im Ausland so geschieht und wenn aus diesem Grund eine im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten Höchstgrenzen übersteigen, müssten - erforderlichenfalls im Wege eines Verständigungsverfahrens - von der ausländischen Steuerverwaltung rückgefordert werden. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

gewerbliche TätigkeitLizenzgebührQuellensteuerAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerRückerstattungVerständigungsverfahrenSteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 376/7/1-IV/4/91
Stammnummer
18656
Gültig
28.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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