Findok · EAS-Auskünfte
EAS 4
Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991
Wortlaut laut Findok
Werbeeinnahmen eines Sportlers werden im Allgemeinen als
Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb - für den im
Ausland keine "Betriebstätte" unterhalten wird - der ausschließlichen
Besteuerung in Österreich unterliegen. Es bestehen keine Bedenken, solche
Einkünfte unter die Zuteilungsregel für
Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn
dies im Ausland so geschieht und wenn aus diesem Grund eine im Abkommen für
Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine
derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für
Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich
anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten
Höchstgrenzen übersteigen, müssten - erforderlichenfalls im Wege
eines Verständigungsverfahrens - von der ausländischen
Steuerverwaltung rückgefordert werden.
28. Mai
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
gewerbliche TätigkeitLizenzgebührQuellensteuerAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerRückerstattungVerständigungsverfahrenSteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 376/7/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18656
- Gültig
- 28.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF