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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2617

Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten durch einen ehemaligen Sportler

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0362-IV/4/2005vom 22.06.2005

Wortlaut laut Findok

Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 3 EStG (EAS 1201). Nach einer mit Deutschland abgestimmten Auffassung (e-mail Korrespondenz vom 27. Mai 2005/2. Juni 2005) findet diese Steuerzuteilungsregel auch bei nicht mehr aktiven Sportlern Anwendung. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Verwertung von RechtenRechteverwertungAbzugsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0362-IV/4/2005
Stammnummer
24866
Gültig
22.06.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF