Findok · EAS-Auskünfte
EAS 383
Sportlerwerbung
geltende FassungEAS-AuskunftM 382/9/1-IV/4/94vom 02.02.1994
Wortlaut laut Findok
Werden von einem österreichischen Unternehmen
Skibrillen hergestellt und mit ausländischen Skirennläufern
Verträge abgeschlossen, nach denen für die medienwirksame Verwendung
der Skibrille bei Sportveranstaltungen eine Grundgebühr und eine - nach der
Platzierung in den einzelnen Weltcuprennen abhängige - Erfolgsprämie
gezahlt wird, so unterliegen derartige als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
einzustufenden Einkünfte - soweit sie auf Auslandsrennen entfallen - nicht
der inländischen beschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht
dem Steuerabzug nach § 99 EStG.
Eine inländische beschränkte Steuerpflicht mit
der Folge des Eintrittes einer Steuerabzugspflicht gemäß
§ 99
EStG setzt aber insoweit ein, als die Zahlungen für die Verwendung der
Skibrillen bei
österreichischen
Rennen erfolgen.
Allerdings wird diese inländische Steuerpflicht auf
Grund der von Österreich abgeschlossenen DBAs bei den ausländischen
Skirennläufern nur dann geltend gemacht werden können, wenn
ausreichende inländische Steueranknüpfungsmerkmale vorliegen. Dies
wäre bei Teilnahme an inländischen Rennen dann gegeben, wenn das
Abkommen eine dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete
Steuerzuteilungsregel enthält, wie dies im Verhältnis zu den meisten
Staaten, auch im Verhältnis zur Schweiz, der Fall ist. Keine derartige
Regelung enthält aber z.B. das DBA-Deutschland (AÖF Nr.
267/1989).
Dass Werbeeinnahmen des Sportlers, die mit den Rennen in
Verbindung stehen, wie z.B. das entgeltliche Tragen von Firmenemblemen (EAS 4)
oder von Skibrillen unter Artikel 17 des OECD-Musterabkommens fallen, ergibt
sich aus Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artists and
Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der "Issues in International Taxation"
OECD, 1987).
2. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 382/9/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17857
- Gültig
- 02.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF