Findok · EAS-Auskünfte
EAS 4
Steuerliche Behandlung eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991
Wortlaut laut Findok
Eine in Österreich ansässige Sportlerin, die auf Grund von unmittelbar zwischen ihr und ausländischen Veranstaltern geschlossenen Verträgen für Auslandsturniere Preisgelder erhält, ist hiermit auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden in Ihrem Schreiben genannten Staaten in Österreich von der Steuer - unter Progressionsvorbehalt - befreit: Australien (Art. 17), Finnland (Art. 18 DBA-SF), Frankreich (Art. 9 Abs. 2 DBA-F), Portugal (Art. 17 DBA-P), Spanien (Art. 18 DBA-E), Schweiz (Art. 17 DBA-CH). Eine inländische Steuerpflicht tritt hingegen ein im Verhältnis zu Großbritannien, Japan, Kanada, USA, da in den Abkommen mit diesen Staaten das Anrechnungsverfahren angewendet wird; eine abkommensgemäß in den genannten Staaten erhobene Quellensteuer kann auf die österreichische Steuer, die auf die betreffenden Auslandseinkünfte entfällt, angerechnet werden. Im Verhältnis zu Deutschland wird auf den Erlass AÖF Nr. 267/1989 hingewiesen, demzufolge Steuerpflicht ausschließlich in Österreich eintritt (eine allfällige deutsche Steuer wäre abkommenswidrig erhoben und müsste rückerstattet werden).
28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
- Art. 9 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
- Art. 17 DBA P (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Portugal (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 85/1972
- Art. 18 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 18 DBA FIN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Finnland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 55/1964
Steuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltSteuerfreistellungFreistellungBefreiungsmethodeBefreiungssystemAnrechnungsmethodeAnrechnungssystemAnrechnungQuellenbesteuerungAnrechnung der ausländischen SteuerRückerstattung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 376/7/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18654
- Gültig
- 28.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF