Findok · EAS-Auskünfte
EAS 4
Lizenzen für die Vermarktung eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991
Wortlaut laut Findok
So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des
Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung
dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler
für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad
und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt,
macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme
an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen
"unmittelbaren Zusammenhang" mit dem
Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes
and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der "Issues in International
Taxation", OECD, 1987). Dies kann z.B. bei Entgelten für die während
des Turnieres getragenen Firmenembleme der Fall sein.
28. Mai
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 376/7/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18658
- Gültig
- 28.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF