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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 4

Lizenzen für die Vermarktung eines international tätigen Sportlers

geltende FassungEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991

Wortlaut laut Findok

  So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der "Issues in International Taxation", OECD, 1987). Dies kann z.B. bei Entgelten für die während des Turnieres getragenen Firmenembleme der Fall sein. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Lizenzgebühr

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 376/7/1-IV/4/91
Stammnummer
18658
Gültig
28.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF