…3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich ein. In diesem Zusammenhang ist aber auf den BMF-Erlass AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988…
…1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu. Pensionen, die die Kammer an nach Spanien übersiedelte ehemalige…
Auf Grund von § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO), BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Steuerentlastung bei Auszahlung steuerabzugspflichtiger Vergütungen unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht…
…nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie befand), dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien…
…soll, dann führt eine 12 Monate übersteigende Bauzeit zur Begründung einer spanischen Betriebstätte. Gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA-Spanien ist der hiebei von der österreichischen GmbH erwirtschaftete Gewinn insoweit der spanischen Betriebstätte zuzurechnen, als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
…seinem österreichischen Arbeitgeber, der in Spanien über keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Spanien verfügt, in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren für einen Zeitraum von insgesamt 240 Tagen zur Dienstleistung nach Spanien entsendet wird (120 Tage im ersten und 120 Tage im zweiten Jahr), unterliegt mit…
Zahlen österreichische Unternehmen an in Spanien ansässige Ärzte Vermittlungsprovisionen, dann ist nicht auszuschließen, dass die österreichischen Unternehmen nach inländischem Recht einen 20%igen Einkommensteuerabzug vorzunehmen haben. Dies wäre dann der Fall, wenn den als Vermittlungsleistungen bezeichneten Leistungen zu einem erheblichen Teil auch Beratungsleistungen innewohnen. Sollte…
…Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass die von ihm ausgezahlten Beträge auf Grund des DBA-Spanien von der Abzugsbesteuerung freizustellen sind, dann wird sich im Zweifel empfehlen…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Erhält eine im DBA-Ausland ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen ("Dividenden"), sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren…
…werden. In Fällen dieser Art wird sich empfehlen, von Parteienseite einen sachgerechten Gewinnaufteilungsvorschlag mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt abzustimmen und sodann auf dieser Grundlage die steuerliche Erfassung in Spanien zu erwirken. 12. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gemäß Artikel 16 des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Artikel 24 des Abkommens ist in diesem…
…VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1. Juni 1995 für…
Ein in Spanien ansässiger Deutscher, der zu 50% an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, die ihrerseits 36% der Anteile einer spanischen Aktiengesellschaft hält, unterliegt mit seinem Monatsbezug von S 7.000,- für die Geschäftsführung der österreichischen GmbH nur dann in Österreich der Besteuerung, wenn ihm…
Artikel 20 des DBA-Spanien sieht vor, dass Ruhegehälter, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Republik Österreich gezahlt werden, in Österreich zu besteuern sind, wenn diese Ruhegehälter für Dienste gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft…
…dem in Österreich für den Steuerabzug Haftenden nicht verlangt werden, dass er unter den gegebenen Umständen von sich aus der Definition des Lizenzgebührenbegriffes des Artikels 12 DBA-Spanien einen über den Wortlaut hinausgehenden Inhalt verleiht, derzufolge auch Vergütungen für die Nutzungsüberlassung an bloßen Werbefotos ohne…
Mit Spanien ist Einigung über eine Revision des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens erzielt worden, derzufolge ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite…
…im eigenen Namen auf, ist sonach die GmbH und nicht mehr der Künstler der Vertragspartner des spanischen Veranstalters, dann unterliegen die Einkünfte der GmbH nach Maßgabe des Artikels 7 in Spanien keiner Besteuerung mehr. Allerdings wird Artikel 18 (entspricht Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA…
…Zählt daher die Beschaffung der maschinellen Ausrüstung des in Spanien montierten Transportsystems zu den Funktionen des österreichischen Hauptsitzes, dann kann Österreich die diesen Funktionen zuzurechnenden Gewinnteile nicht auf der Grundlage von Artikel 7 DBA-Spanien von der Besteuerung freistellen und der Besteuerung in Spanien überlassen…