Findok · EAS-Auskünfte
EAS 526
Rechnungsabgrenzungen 1994 für spanische Staatsanleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/53/1-IV/4/94vom 14.11.1994
Wortlaut laut Findok
Mit Spanien ist Einigung über eine Revision des
österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens erzielt worden,
derzufolge ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine
Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat
vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist.
Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite
Zinsenertrag aus spanischen Staatsanleihen, der auf die Zeit ab 1. Jänner
1995 entfällt, steuerpflichtig ist. Werden in einer Bilanz zum 31. Dezember
1994 nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung
gewinnerhöhende Rechnungsabgrenzungen für den auf die Zeit vor dem 1.
Jänner 1995 entfallenden spanischen Zinsenertrag gebildet, so bleiben die
auf diese Weise bei der Veranlagung für das Jahr 1994 zu erfassenden
Zinserträge nach dem DBA-Spanien noch steuerfrei.
14. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3020/53/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17553
- Gültig
- 14.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF