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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 526

Rechnungsabgrenzungen 1994 für spanische Staatsanleihezinsen

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/53/1-IV/4/94vom 14.11.1994

Wortlaut laut Findok

  Mit Spanien ist Einigung über eine Revision des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens erzielt worden, derzufolge ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite Zinsenertrag aus spanischen Staatsanleihen, der auf die Zeit ab 1. Jänner 1995 entfällt, steuerpflichtig ist. Werden in einer Bilanz zum 31. Dezember 1994 nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung gewinnerhöhende Rechnungsabgrenzungen für den auf die Zeit vor dem 1. Jänner 1995 entfallenden spanischen Zinsenertrag gebildet, so bleiben die auf diese Weise bei der Veranlagung für das Jahr 1994 zu erfassenden Zinserträge nach dem DBA-Spanien noch steuerfrei. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/53/1-IV/4/94
Stammnummer
17553
Gültig
14.11.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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