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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1672

Arztprovisionen nach Spanien

geltende FassungEAS-AuskunftV 369/2-IV/4/00vom 12.06.2000

Wortlaut laut Findok

Zahlen österreichische Unternehmen an in Spanien ansässige Ärzte Vermittlungsprovisionen, dann ist nicht auszuschließen, dass die österreichischen Unternehmen nach inländischem Recht einen 20%igen Einkommensteuerabzug vorzunehmen haben. Dies wäre dann der Fall, wenn den als Vermittlungsleistungen bezeichneten Leistungen zu einem erheblichen Teil auch Beratungsleistungen innewohnen. Sollte den Vermittlungsleistungen Beratungscharakter zukommen, kann der Steuerabzug hinsichtlich der gezahlten Provisionen unterbleiben, wenn nachgewiesen wird, dass die spanischen Ärzte Anspruch auf Steuerentlastung nach dem österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen besitzen. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer von der spanischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung erbracht werden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VermittlungsprovisionenAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 369/2-IV/4/00
Stammnummer
2703
Gültig
12.06.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF