Findok · EAS-Auskünfte
EAS 481
Gewinndurchschüttung von Spanien über Österreich nach Uruguay
geltende FassungEAS-AuskunftL 755/4/1-IV/4/94vom 22.07.1994
Wortlaut laut Findok
Schüttet eine in Spanien errichtete
Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus,
die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter
ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach
Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs
gemäß
§ 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Besteuerung
freigestellt werden, es kann aber nicht die Weiterausschüttung von der
österreichischen Gesellschaft an die uruguayanische Gesellschaft von der
22%igen KESt entlastet werden. Denn die in § 94 Z.6 EStG vorgesehene
KESt-Befreiung gilt nur für beschränkte Steuerpflichtige "der zweiten
Art" (sonach nur für inländische Körperschaften des
öffentlichen Rechts und für die inländischen steuerfreien
Körperschaften).
22. Juli
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
GewinnausschüttungDividendenausschüttungSteuerfreistellungFreistellungSchachtelprivilegSchachteldividendeSchachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiunginternationale Schachtelbeteiligunginternationale Gewinnausschüttung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 755/4/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17631
- Gültig
- 22.07.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF