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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 481

Gewinndurchschüttung von Spanien über Österreich nach Uruguay

geltende FassungEAS-AuskunftL 755/4/1-IV/4/94vom 22.07.1994

Wortlaut laut Findok

Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, es kann aber nicht die Weiterausschüttung von der österreichischen Gesellschaft an die uruguayanische Gesellschaft von der 22%igen KESt entlastet werden. Denn die in § 94 Z.6 EStG vorgesehene KESt-Befreiung gilt nur für beschränkte Steuerpflichtige "der zweiten Art" (sonach nur für inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts und für die inländischen steuerfreien Körperschaften). 22. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungDividendenausschüttungSteuerfreistellungFreistellungSchachtelprivilegSchachteldividendeSchachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiunginternationale Schachtelbeteiligunginternationale Gewinnausschüttung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 755/4/1-IV/4/94
Stammnummer
17631
Gültig
22.07.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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