Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1924
EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien
geltende FassungEAS-AuskunftB 841/1-IV/4/01vom 04.09.2001
Wortlaut laut Findok
Nach
österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz
und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch
für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of
Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der
Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn
dar.
Werden
TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen
Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser
Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden,
wenn es gemäß Artikel 16 des österreichisch-spanischen
Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen
in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Artikel 24 des Abkommens ist in diesem
Fall in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren.
04.
September 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 16 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 24 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 841/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1934
- Gültig
- 04.09.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF