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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1924

EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien

geltende FassungEAS-AuskunftB 841/1-IV/4/01vom 04.09.2001

Wortlaut laut Findok

Nach österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Werden TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gemäß Artikel 16 des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Artikel 24 des Abkommens ist in diesem Fall in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

post-graduate-StipendienEinkommensersatzTMR-Programm der Europäischen Union

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 841/1-IV/4/01
Stammnummer
1934
Gültig
04.09.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF