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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 545

240-Tage Dienstnehmerentsendung nach Spanien

geltende FassungEAS-AuskunftK 3514/1/1-IV/4/94vom 15.12.1994

Wortlaut laut Findok

Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer, der von seinem österreichischen Arbeitgeber, der in Spanien über keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Spanien verfügt, in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren für einen Zeitraum von insgesamt 240 Tagen zur Dienstleistung nach Spanien entsendet wird (120 Tage im ersten und 120 Tage im zweiten Jahr), unterliegt mit seinen für diese Auslandstätigkeit erzielten Einkünften gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Spanien ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Dieses Auslegungsergebnis entspricht auch den Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage-Frist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthalts im Tätigkeitsstaat innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen ist (vgl. auch Erlass des BMfF v. 18. November 1991, AÖF Nr.331/1991). 15. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ArbeitskräfteentsendungAuslandsentsendung183-Tages-Frist183-Tage-KlauselAuslandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3514/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17426
Gültig
15.12.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF