…einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit…
…im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei…
…an der ungarischen Kapitalgesellschaft. Sollte nach französischem Recht die vorerwähnte Aufwertung der Ungarn-Beteiligung vorgenommen werden, kann dies nach dem DBA-Ö/F nicht zu einer Besteuerung der österreichischen Gesellschaft in Frankreich führen. 29. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen kommerziell messbaren Wert besitzt. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…daher dann, wenn unberechtigte Inanspruchnahmen des DBA-USA hervorkommen, die Fehlbeträge zwangsweise zu Gunsten der USA eingebracht werden. Diese Maßnahmen erübrigen sich, solange das bisherige System von Bankenseite weiterhin eingehalten wird. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zur Gewährung korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von der Einkommensbesteuerung befreit. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einhergehende formale Austausch der Anteile nach österreichischem inländischen Recht keine Aufdeckung der stillen Reserven aus; denn dies gilt nicht nur bei formwechselnden Umwandlungen im Inland, sondern auch bei vergleichbaren Vorgängen im Ausland. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld- und kreditwirtschaftliche Unternehmen angestellt, weil dort die Gewährung…
…übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil…
…übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil…
…Know-How als Kostenelement in den Anlagenherstellungspreis eingeht. Denn in einem solchen Fall wird das Know-How vom österreichischen anlagenerrichtenden Unternehmen für seine eigene Leistungserbringung und nicht vom chinesischen Kunden genutzt. 24. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ist weiters, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild zur Anwendung kommen, idR bereits auf Grund dieser Abkommen für die Abhaltung von Vorträgen Anrecht auf Steuerentlastung besteht (Ausnahme insb: DBA-Deutschland). 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die zu jenen Einkünften führen, die aus den Geschäftsbeziehungen zu den übertragenen Kunden herrühren. Einer schweizerischen Gesellschaft ohne ausreichender Geschäftseinrichtung und ohne ausreichend qualifiziertem Personal werden derartige Funktionen nicht zugeordnet werden können. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betrachtung dann denkbar sein, wenn es sich bei dem übertragenen Wertpapiervermögen um solches handelt, das bei einem in Österreich lebenden Vater dem Kreis des endbesteuerten Wertpapiervermögens zuzuordnen gewesen wäre. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der…
…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…
…Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: