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EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit…

EAS 709Kreis der DBA-begünstigten Banken im DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/71/1-IV/4/9501.09.1995

…im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei…

EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…an der ungarischen Kapitalgesellschaft. Sollte nach französischem Recht die vorerwähnte Aufwertung der Ungarn-Beteiligung vorgenommen werden, kann dies nach dem DBA-Ö/F nicht zu einer Besteuerung der österreichischen Gesellschaft in Frankreich führen. 29. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 951Stock-Options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 35/4-IV/4/9610.10.1996

…Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen kommerziell messbaren Wert besitzt. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1629In Österreich nichtansässige Kunden inländischer Banken mit US-Kapitalerträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/0028.03.2000

…daher dann, wenn unberechtigte Inanspruchnahmen des DBA-USA hervorkommen, die Fehlbeträge zwangsweise zu Gunsten der USA eingebracht werden. Diese Maßnahmen erübrigen sich, solange das bisherige System von Bankenseite weiterhin eingehalten wird. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 582Witwenpension der Europäischen Union
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/5-IV/4/9528.02.1995

…zur Gewährung korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von der Einkommensbesteuerung befreit. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1329Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in eine ungarische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 258/1-IV/4/9830.09.1998

…einhergehende formale Austausch der Anteile nach österreichischem inländischen Recht keine Aufdeckung der stillen Reserven aus; denn dies gilt nicht nur bei formwechselnden Umwandlungen im Inland, sondern auch bei vergleichbaren Vorgängen im Ausland. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 310Österreichische Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/9311.10.1993

…der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld- und kreditwirtschaftliche Unternehmen angestellt, weil dort die Gewährung…

EAS 714Verlustvortrag für eine umwandlungsgeborene inländische Zweigniederlassung einer deutschen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/84/1-IV/4/9521.09.1995

…übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil…

EAS 713Betriebstättenverlustvortrag nach grenzüberschreitender Umwandlung einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/72/1-IV/4/9506.09.1995

…übrigen ging es bei den bisherigen EUGH-Entscheidungen zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil…

EAS 1316Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Know-How-Überlassungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9824.08.1998

…Know-How als Kostenelement in den Anlagenherstellungspreis eingeht. Denn in einem solchen Fall wird das Know-How vom österreichischen anlagenerrichtenden Unternehmen für seine eigene Leistungserbringung und nicht vom chinesischen Kunden genutzt. 24. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

…ist weiters, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild zur Anwendung kommen, idR bereits auf Grund dieser Abkommen für die Abhaltung von Vorträgen Anrecht auf Steuerentlastung besteht (Ausnahme insb: DBA-Deutschland). 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1124Klientenstockübertragung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9711.08.1997

…die zu jenen Einkünften führen, die aus den Geschäftsbeziehungen zu den übertragenen Kunden herrühren. Einer schweizerischen Gesellschaft ohne ausreichender Geschäftseinrichtung und ohne ausreichend qualifiziertem Personal werden derartige Funktionen nicht zugeordnet werden können. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2386Schenkungsweise Wertpapierübertragung durch den in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/0309.12.2003

…Betrachtung dann denkbar sein, wenn es sich bei dem übertragenen Wertpapiervermögen um solches handelt, das bei einem in Österreich lebenden Vater dem Kreis des endbesteuerten Wertpapiervermögens zuzuordnen gewesen wäre.     09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2750Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/200626.06.2006

…die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der…

EAS 2334Anwendbarkeit der § 48 BAO-Verordnung auf Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/1-IV/4/0304.08.2003

…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2390Liquidation der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft unter Aufrechterhaltung einer Reparatur- und Servicestelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/1-IV/4/0309.12.2003

…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: