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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2750

Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/2006vom 26.06.2006

Wortlaut laut Findok

Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der Einkünfte nach österreichischem inländischen Recht den Steuerabzug vornehmen muss und sie nötigt damit den US-Einkünfteempfänger den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart) herbeizuführen. Ist der amerikanische Einkünfteempfänger der Meinung, dass ihm eine unmittelbare Steuerentlastung anlässlich der Einkünfteauszahlung zu gewähren sei und dass es abkommensrechtlich daher nicht zulässig wäre, diese Entlastung von der Beibringung eines von der US-Verwaltung bestätigten Vordruckes abhängig zu machen, so steht es ihm frei, in den USA gemäß Artikel 24 DBA-USA die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu beantragen. In einem solchen Verfahren kann dann das Problem zwischenstaatlich abgeklärt und einer Lösung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006

Normen und Schlagworte

ZS-QU1AnsässigkeitsbestätigungVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0353-IV/4/2006
Stammnummer
23179
Gültig
26.06.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF