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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 709

Kreis der DBA-begünstigten Banken im DBA-Argentinien

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/71/1-IV/4/95vom 01.09.1995

Wortlaut laut Findok

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Argentinien sind Zinsen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei ihren internationalen Kreditvergaben von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Auch die österreichische Postsparkasse wird dem Kreis der solcherart begünstigten Banken zugerechnet. 1. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungQuellensteuerQuellensteuerentlastungQuellensteuerfreistellungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/71/1-IV/4/95
Stammnummer
16919
Gültig
01.09.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF