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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 310

Österreichische Finanzierungsbetriebstätten

geltende FassungEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/93vom 11.10.1993

Wortlaut laut Findok

Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld- und kreditwirtschaftliche Unternehmen angestellt, weil dort die Gewährung und Entgegennahme von Krediten zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehört. Eröffnet eine zu einem multinationalen Konzern gehörende schweizerische Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, zu deren Aufgabenkreis die Finanzierung des Gesamtkonzerns zählt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass damit eine bankähnliche Tätigkeit von dieser Betriebstätte innerhalb des Konzerns ausgeübt wird. Gehört in einem derartigen Fall die Gewährung von Krediten an die Konzernunternehmen und die Entgegennahme von Krediten seitens des ausländischen Hauptsitzes zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr dieser Niederlassung, erscheint - bei ausreichender Eigenkapitalausstattung der Niederlassung - die Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden, so dass nur die Zinsenmarge der österreichischen Besteuerung unterliegt. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass hiedurch nicht eine Keinmalbesteuerung von Zinsen verursacht wird, weil die Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates keine bankähnliche Tätigkeit der Niederlassung annimmt und folglich den Verrechnungszins nicht gewinnerhöhend berücksichtigt. Die steuerliche Erfassung der im Inland als Aufwand abgesetzten Verrechnungszinsen im DBA-Partnerstaat müsste daher nachgewiesen werden. 11. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ZinsenInlandsbetriebstätteKonzerngesellschaftNachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 2447/1/1-IV/4/93
Stammnummer
17996
Gültig
11.10.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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