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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 949

Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis

geltende FassungEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/96vom 10.10.1996

Wortlaut laut Findok

  Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht nach § 99 EStG. Der Umstand, dass die Vorträge wissenschaftlichen Inhalt haben, vermag nicht zu bewirken, dass der Wissenschaftler nicht mehr als "Vortragender" im Sinn der genannten Gesetzesstelle eingestuft werden könnte. Auch wenn die Vortragseinnahmen bloß als Kostenersatz gewährt werden, verlieren sie nicht den Charakter als Betriebseinnahme. Denn die Tätigkeit der bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen wirkenden Wissenschaftler stellt insgesamt einen freiberuflichen Betrieb dar und es verliert bei der Ermittlung der Betriebseinnahmen der Einnahmenzufluss aus einer bestimmten Einzelvortragstätigkeit nicht deshalb den Betriebseinnahmencharakter, weil bloß die Aufwendungen abgegolten werden; abgesehen davon, dass in den Fällen des sogenannten Kostenersatzes häufig auch Aufwendungen mitabgegolten werden, die steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind (insb. im Bereich der Verpflegungs- und Repräsentationsaufwendungen). Die für den Veranstalter bestehende Verpflichtung zur Einbehaltung des Steuerabzuges hindert aber den ausländischen Wissenschaftler nicht daran, im Wege einer Antragsveranlagung nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG Entlastung von der Abzugsbesteuerung herbeizuführen; in diesem Fall müssen allerdings gegenüber dem Finanzamt sämtliche steuerlich relevanten Umstände offen gelegt werden. Zu beachten ist weiters, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild zur Anwendung kommen, idR bereits auf Grund dieser Abkommen für die Abhaltung von Vorträgen Anrecht auf Steuerentlastung besteht (Ausnahme insb: DBA-Deutschland). 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VortragenderAbzugssteuerZuflussSteuerabzugAbzugsbesteuerungSteuerentlastungVeranlagung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 34/5-IV/4/96
Stammnummer
15278
Gültig
10.10.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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