…gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Vermittlungsagenten nicht in ein steuerliches Dienstverhältnis zu den tschechischen oder slowakischen Auftraggebern treten. 18. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…und kaufmännischen Assistenz, der Haftungsübernahme sowie der Hilfestellung zur Bonitätsverbesserung sowie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Selbständigkeit sind nicht dazu bestimmt, vom tschechischen oder slowakischen Vertragspartner für eigene Zwecke verwendet (vermarktet) zu werden. Denn der Unternehmensgegenstand des Vertragspartners besteht nicht im Anbieten derartiger Dienstleistungen. Nach Auffassung…
…weder in Tschechien noch in der Slowakei über eine Betriebstätte verfügt, je einen Dienstnehmer in diese beiden Staaten und begründen die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-CSFR grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat (Tschechien…
…Die im Amtshilfeweg aus Tschechien erlangten Information dürfen daher gemäß Art. 26 des Abkommens nur an die mit der "Veranlagung und Erhebung" der vom DBA erfassten "Personen und Behörden" weitergegeben werden. Im Finanzstrafverfahren besteht sonach ein Verwertungsverbot für die aus Tschechien auf der Grundlage von…
…der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik abgeschlossene Abkommen, BGBl. Nr. 34/1979. Ab 2008 ist das mit der Tschechischen Republik am 08.06.2006 unterzeichnete Abkommen, BGBl. III Nr. 39/2007, anzuwenden. Nach dem Abkommen aus dem Jahr 1978 sind Zuwendungen, die eine in Tschechien ansässige Person…
…der der in der Tschechischen Republik gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus der Tschechischen Republik bezogenen Einkünfte entfällt." Österreich ist somit verpflichtet, die tschechische Steuer in jener Höhe anzurechnen…
Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen…
…der Einnahmen (einschließlich Sachleistungen, wie z.B: die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages…
…Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und der Tschechoslowakei abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, das nicht nur im Verhältnis zu Tschechien, sondern auch im Verhältnis zur Slowakei weiterhin anzuwenden ist, folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…
Sind in Österreich ansässige Personen an einer tschechischen k.s. beteiligt, die einer inländischen KG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
…dass nicht Bezugsteile in beiden Staaten unbesteuert bleiben. Eine Rückerstattung der österreichischen Lohnsteuer wird daher einen Nachweis über den Umfang der steuerlichen Erfassung in Tschechien erfordern. Nötigenfalls kann die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. 15. März 1994 Für den Bundesminister…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
…abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht…
…b DBA Tschechien das Besteuerungsrecht an den von der Werbemittelverteilerin erzielten Einkünften der Republik Österreich zu. Die Ausübung dieses Besteuerungsrechtes setzt aber eine im innerstaatlichen Recht fundierte Steuerpflicht voraus. Diese besteht jedoch nicht, wenn die in Tschechien ansässige Gewerbetreibende in Österreich über keine örtliche Betriebstätte…
…nach Tschechien entsandt, um dort als eingetragener Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht…
…erfasst und deren Gewinne mit 42% der Nettoeinnahmen pauschaliert und mit einer 3%igen Steuer belegt). Für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist daher ebenfalls nicht die pauschalierte tschechische Besteuerungsgrundlage, sondern der aus dem (gemäß § 1 EStG) ermittelten Gesamteinkommen nach österreichischem Recht auszuscheidende tschechische Gewinnanteil anzusetzen. 27…
Ob Leasingraten eines tschechischen Leasingnehmers als Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-CSFR anzusehen sind und deshalb einem 5%igen Quellensteuerabzug in der Tschechischen Republik zu unterwerfen sind, wird in erster Linie davon abhängen, ob es sich hierbei um Zahlungen im Rahmen eines…
…arbeitstäglich nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für die Nachfolgerepublik Tschechien gilt) in Österreich der Besteuerung. Die Lohnsteuer ist nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht zu…