Findok · EAS-Auskünfte
EAS 374
Tschechische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1725/5/1-IV/4/94vom 21.01.1994
Wortlaut laut Findok
Werden in einer im nördlichen
Niederösterreich gelegenen Niederlassung eines österreichischen
Betriebes Näherinnen aus Znaim beschäftigt, die arbeitstäglich
nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen
Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger
gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für
die Nachfolgerepublik Tschechien gilt) in Österreich der Besteuerung. Die
Lohnsteuer ist nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht zu erheben,
wobei ab 1994 gemäß
§ 70 EStG die Einkünfte
grundsätzlich der Tariflohnsteuer zu unterziehen sind; auf die neue
Mindestbesteuerung in Höhe von 10% der Einkünfte ist zu
achten.
Die Bezüge sind in Tschechien von der Besteuerung -
unter Progressionsvorbehalt - freizustellen.
Aus dem Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des
Artikels 24 Abs. 1 DBA-CSSR ist für die vorliegenden Besteuerungsfälle
nichts zu gewinnen; denn nach dieser Bestimmung ist eine unterschiedliche
Besteuerung aus Gründen der Staatsbürgerschaft unzulässig, eine
Differenzierung aus Gründen der Ansässigkeit ist aber erlaubt. Da auch
österreichische Staatsbürger, die in Znaim ihren einzigen Wohnsitz
haben, den für beschränkt Steuerpflichtige geltenden
Besteuerungsregeln in Österreich unterliegen, kann gleiches von den in
Znaim wohnhaften tschechischen Bürgern verlangt werden.
21.
Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 24 Abs. 1 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
LohnsteuerabzugSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellungDiskriminierungDiskriminierungsverbotSteuerfreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1725/5/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 18035
- Gültig
- 21.01.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF