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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 236

Leasingraten von tschechischen Leasingnehmern

geltende FassungEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/93vom 27.02.1993

Wortlaut laut Findok

  Ob Leasingraten eines tschechischen Leasingnehmers als Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-CSFR anzusehen sind und deshalb einem 5%igen Quellensteuerabzug in der Tschechischen Republik zu unterwerfen sind, wird in erster Linie davon abhängen, ob es sich hierbei um Zahlungen im Rahmen eines operativen Leasingverhältnisses handelt oder ob der Fall eines Finanzierungsleasingvertrages vorliegt und in diesem letztgenannten Fall dem Leasingnehmer die Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers des geleasten Wirtschaftsgutes zukommt. Im erstgenannten Fall wird Tschechien ein 5%iges Quellenbesteuerungsrecht zustehen, im zweitgenannten Fall hingegen nicht. Für die Unterscheidung der beiden Fälle müsste auf österreichischer Seite gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-CSFR auf das innerstaatliche österreichische Steuerrecht (Leasinggrundsätze EStR 1984, Abschnitt 4) zurückgegriffen werden. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

QuellensteuerQuellenbesteuerungLizenzgebührSteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 151/111/1-IV/4/93
Stammnummer
18147
Gültig
27.02.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF