Findok · EAS-Auskünfte
EAS 236
Leasingraten von tschechischen Leasingnehmern
geltende FassungEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/93vom 27.02.1993
Wortlaut laut Findok
Ob Leasingraten eines tschechischen Leasingnehmers als
Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-CSFR anzusehen sind und deshalb
einem 5%igen Quellensteuerabzug in der Tschechischen Republik zu unterwerfen
sind, wird in erster Linie davon abhängen, ob es sich hierbei um Zahlungen
im Rahmen eines operativen Leasingverhältnisses handelt oder ob der Fall
eines Finanzierungsleasingvertrages vorliegt und in diesem letztgenannten Fall
dem Leasingnehmer die Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers des
geleasten Wirtschaftsgutes zukommt. Im erstgenannten Fall wird Tschechien ein
5%iges Quellenbesteuerungsrecht zustehen, im zweitgenannten Fall hingegen nicht.
Für die Unterscheidung der beiden Fälle müsste auf
österreichischer Seite gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-CSFR auf das
innerstaatliche österreichische Steuerrecht (Leasinggrundsätze EStR
1984, Abschnitt 4) zurückgegriffen werden.
27. Februar
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 3 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 151/111/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18147
- Gültig
- 27.02.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF