Findok · EAS-Auskünfte
EAS 443
Geschäftsvermittlung in Tschechien und in der Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftN 798/3/1-IV/4/94vom 18.05.1994
Wortlaut laut Findok
Sind in Österreich ansässige Vermittlungsagenten
für tschechische und slowakische Auftraggeber tätig (Vermittlung von
Handelsgeschäften, Vermögensanlagen, Versicherungen) und verfügen
sie in Tschechien und in der Slowakei über keine Betriebstätte (die
Zusammenkünfte finden zumeist in Hotels statt, Geschäftsunterlagen
werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht
gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden
Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den
gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu.
Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die
Vermittlungsagenten nicht in ein steuerliches Dienstverhältnis zu den
tschechischen oder slowakischen Auftraggebern treten.
18. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 798/3/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17691
- Gültig
- 18.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF