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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 953

Gastspiel eines tschechischen Nationaltheaters

geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/8-IV/4/96vom 11.10.1996

Wortlaut laut Findok

  Wird von einer inländischen Kulturszene Betriebs-GmbH ein tschechisches Nationaltheater zu einem Gastspiel mit 2 Opernproduktionen zu je 3 Aufführungen verpflichtet, dann unterliegen die von dem tschechischen Nationaltheater erzielten Einkünfte gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-CSSR der inländischen Besteuerung. Die Besteuerung richtet sich nach inländischem Recht. Demzufolge ist die inländische Betriebs-GmbH verpflichtet, nach § 99 EStG vom vollen Betrag der Einnahmen (einschließlich Sachleistungen, wie z.B: die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Besteuerung seines Nettoeinkommens zu erwirken und solcherart - im Wege der Anrechnung des Steuerabzugsbetrages - die von Parteienseite bekämpfte "Spesenbesteuerung" im schließlichen Endergebnis zu vermeiden. Zur technischen Abwicklung des Antragsveranlagungsverfahrens enthält EAS 738 weiterführende Hinweise.   11. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GastspielGastspiel eines ausländischen TheatersGastspielvergütungAbzugsbesteuerungAbzugssteuerAnrechnungAntragsveranlagungVeranlagungMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische Tätigkeitausländisches Theater

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4702/8-IV/4/96
Stammnummer
15378
Gültig
11.10.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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