Findok · EAS-Auskünfte
EAS 953
Gastspiel eines tschechischen Nationaltheaters
geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/8-IV/4/96vom 11.10.1996
Wortlaut laut Findok
Wird von einer inländischen Kulturszene Betriebs-GmbH
ein tschechisches Nationaltheater zu einem Gastspiel mit 2 Opernproduktionen zu
je 3 Aufführungen verpflichtet, dann unterliegen die von dem tschechischen
Nationaltheater erzielten Einkünfte gemäß Artikel 17 Abs. 2
DBA-CSSR der inländischen Besteuerung. Die Besteuerung richtet sich nach
inländischem Recht. Demzufolge ist die inländische Betriebs-GmbH
verpflichtet, nach § 99 EStG vom vollen Betrag der Einnahmen
(einschließlich Sachleistungen, wie z.B: die Übernahme von Reise- und
Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug
vorzunehmen.
Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die
Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten
Antrages eine Besteuerung seines Nettoeinkommens zu erwirken und solcherart - im
Wege der Anrechnung des Steuerabzugsbetrages - die von Parteienseite
bekämpfte "Spesenbesteuerung" im schließlichen Endergebnis zu
vermeiden.
Zur technischen Abwicklung des
Antragsveranlagungsverfahrens enthält EAS 738 weiterführende
Hinweise.
11. Oktober
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 2 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 17 Abs. 2 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4702/8-IV/4/96
- Stammnummer
- 15378
- Gültig
- 11.10.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF