Findok · EAS-Auskünfte
EAS 292
Dienstnehmerentsendungen nach Tschechien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftE 1109/1/1-IV/4/93vom 13.08.1993
Wortlaut laut Findok
Entsendet ein österreichisches Unternehmen, das weder
in Tschechien noch in der Slowakei über eine Betriebstätte
verfügt, je einen Dienstnehmer in diese beiden Staaten und begründen
die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den
hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-CSFR
grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat (Tschechien, Slowakei) zu; soweit
die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird
(z.B. anlässlich von beruflich bedingten Zwischenaufenthalten im Inland)
tritt aliquote inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein.
Ist allerdings der österreichische Wohnsitz weiterhin
als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen (dafür spricht z.B. eine 2
Jahre nicht übersteigende Auslandsentsendung bzw. der Verbleib der Familie
in Österreich), so ist die 183-Tage Klausel des Art. 15 Abs. 2 DBA-CSFR zu
beachten (gilt insbesondere im Entsendungs- und im Rückberufungsjahr). Denn
in Jahren, in denen die Aufenthaltsfrist von 183 Tagen nicht überschritten
wird, verbleibt das Besteuerungsrecht bei Österreich. Weiters wäre zu
beachten, dass Bezugsteile die auf Zwischenaufenthalte in Österreich oder
in Drittstaaten entfallen, ebenfalls in Österreich der Besteuerung zu
unterziehen sind. Schließlich wird bei einem Verbleib des Mittelpunktes
der Lebensinteressen in Österreich erforderlichenfalls eine Veranlagung zur
Wahrung des Progressionsvorbehaltes hinsichtlich der DBA-steuerfreien
Einkünfte vorzunehmen sein.
Im Übrigen wird auf die Publikation "DBA und
Lohnsteuerabzug" in SWI Nr. 8/1993 hingewiesen, in der die Rechtslage bei
Arbeitnehmerauslandsentsendungen umfassend erläutert wird.
13. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 15 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
LohnsteuerArbeitnehmerentsendungAuslandsentsendung183-Tage-FristLebensmittelpunktSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltProgressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1109/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18027
- Gültig
- 13.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF