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EAS 952Auswirkungen des DBA-Deutschland auf die ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/6-IV/4/9621.10.1996

…1 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter…

EAS 1942US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/0115.10.2001

…inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die laufenden Zuwendungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen wären, die der österreichischen Körperschaft steuerlich…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…auf der Grundlage des Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne erzielt, kann die Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Betrieb als Spiel-Casino von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben wird…

EAS 174Nach Spanien fließende Kammerpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/4-IV/4/9208.10.1992

…Körperschaften des öffentlichen Rechts" im Sinn von Artikel 20 Abs. 1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes…

EAS 416Österreichischer Handelsdelegierter in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2488/1/1-IV/4/9421.03.1994

…Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließt…

EAS 83Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/9229.01.1992

…in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden…

EAS 1735Rentenbezug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

…zur Vollendung des 59. Lebensjahres, dann wird auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein : Kann in Bezug auf die von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft gezahlten Rente eine Bescheinigung beigebracht werden, dass diese Rente als "Bezug aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Art. 10 des österreichisch…

EAS 866Betriebspensionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/3-IV/4/9622.04.1996

…unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber um eine österreichische Körperschaft des öffentlichen Rechts, fallen die Pensionen unter Artikel 10 DBA…

EAS 1470Dienstnehmerentsendung zur OECD
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/5-IV/4/9907.06.1999

…österreichischen Kapitalgesellschaft gezahlten Bezügen gemäß Artikel 15 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 613/1994, Frankreich zu, da die Berufstätigkeit auf französischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Kreis der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuzuordnen sein sollte und die in…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

…gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Österreichischen Bundesbahnen als Körperschaft öffentlichen Rechts unter die dem Artikel 19 des OECD-Musterabkommen nachgebildeten Abkommensbestimmungen fallen oder unter die für die nicht öffentlichen Arbeitgeber vorgesehenen Artikel 15. Dies deshalb, weil die Tätigkeit der ÖBB…

EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

…Rente von einer deutschen Landesbank (Körperschaft des deutschen öffentlichen Rechts), dann ist diese deutsche Rente zwar gem. Art. 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, aber im Rahmen einer "Progressionsveranlagung" gem. Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…fallen daher unter Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 (EAS 609).Artikel 10 des Abkommens teilt Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden…

EAS 1710Sozialversicherungspension an einen ehemaligen Dienstnehmer der Sozialversicherungsanstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/4-IV/4/0017.08.2000

…20 des DBA-Spanien sieht vor, dass Ruhegehälter, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Republik Österreich gezahlt werden, in Österreich zu besteuern sind, wenn diese Ruhegehälter für Dienste gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

…setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird und dass auch kein Fall einer Brüssel-Entsendung durch eine österreichische Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt), dann bestehen innerhalb des Kalenderjahres, in dem dieser Wechsel stattgefunden hat, zwei Veranlagungszeiträume…

EAS 2843Gewinnausschüttungen einer LLC in Sri Lanka
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/200704.05.2007

…die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter…

EAS 2869Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0745-IV/4/200702.07.2007

…Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht…

EAS 1498Auslandsentsendung durch einen "öffentlichen Verein"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1802/1-IV/4/9919.07.1999

…13 des österreichisch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 126/1962, an den Bezügen der dort tätigen Mitarbeiter das Besteuerungsrecht. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird davon auszugehen sein, daß diese Rechtslage auch dann gilt, wenn der Verein zur Gänze von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts…

EAS 30Liechtensteinische Domizilgesellschaften /anteilige Abkommensberechtigung möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 700/4/1-IV/4/9127.09.1991

…26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel 26 des…

EAS 111Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/9206.04.1992

Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine…

EAS 1698Pensionszahlungen der Österreichischen Nationalbank nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 168/1-IV/4/0025.07.2000

…ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen sein, dass ihre…