Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1470
Dienstnehmerentsendung zur OECD
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/5-IV/4/99vom 07.06.1999
Wortlaut laut Findok
Wird ein Dienstnehmer eines in
Österreich ansässigen Arbeitgebers zur OECD nach Paris entsandt und
wird dieser Dienstnehmer in einem Büroraum der Organisation für seinen
österreichischen Arbeitgeber beruflich tätig, dann steht das
Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Kapitalgesellschaft
gezahlten Bezügen gemäß Artikel 15 des
österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr.
613/1994, Frankreich zu, da die Berufstätigkeit auf französischem
Staatsgebiet ausgeübt wird.
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Kreis der
Körperschaften des öffentlichen Rechts zuzuordnen sein sollte und die
in Frankreich erbrachten Dienstleistungen einer gewerblichen Tätigkeit
(Bankbetrieb) der inländischen Körperschaft des öffentlichen
Rechts zuzurechnen ist.
07. Juni
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/5-IV/4/99
- Stammnummer
- 7417
- Gültig
- 07.06.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF