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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1470

Dienstnehmerentsendung zur OECD

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/5-IV/4/99vom 07.06.1999

Wortlaut laut Findok

Wird ein Dienstnehmer eines in Österreich ansässigen Arbeitgebers zur OECD nach Paris entsandt und wird dieser Dienstnehmer in einem Büroraum der Organisation für seinen österreichischen Arbeitgeber beruflich tätig, dann steht das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Kapitalgesellschaft gezahlten Bezügen gemäß Artikel 15 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 613/1994, Frankreich zu, da die Berufstätigkeit auf französischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Kreis der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuzuordnen sein sollte und die in Frankreich erbrachten Dienstleistungen einer gewerblichen Tätigkeit (Bankbetrieb) der inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist. 07. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/5-IV/4/99
Stammnummer
7417
Gültig
07.06.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF