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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1942

US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR

geltende FassungEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/01vom 15.10.2001

Wortlaut laut Findok

Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die laufenden Zuwendungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen wären, die der österreichischen Körperschaft steuerlich zuzurechnen sind. In diesem Fall würde gemäß § 21 Abs. 3 KStG Steuerpflicht eintreten. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Körperschaft des öffentlichen Rechtskirchliche ZweckeBetrieb gewerblicher Artkeinbeschränkte Steuerpflicht der zweiten Artwirtschaftliche BetrachtungsweiseErträge aus ausländischen Kapitalanlagen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 330/2-IV/4/01
Stammnummer
1955
Gültig
15.10.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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