Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1942
US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/01vom 15.10.2001
Wortlaut laut Findok
Erhält eine in Österreich
bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die
ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb
gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen,
dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da
die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im
Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften
zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der
zweiten Art").
Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen,
wenn die laufenden Zuwendungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen wären, die der
österreichischen Körperschaft steuerlich zuzurechnen sind. In diesem
Fall würde gemäß
§ 21 Abs. 3 KStG Steuerpflicht eintreten.
15. Oktober
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Körperschaft des öffentlichen Rechtskirchliche ZweckeBetrieb gewerblicher Artkeinbeschränkte Steuerpflicht der zweiten Artwirtschaftliche BetrachtungsweiseErträge aus ausländischen Kapitalanlagen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 330/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 1955
- Gültig
- 15.10.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF