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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 111

Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/92vom 06.04.1992

Wortlaut laut Findok

Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine Entlastung von der in Deutschland auf Schallplattentantiemen erhobenen Quellensteuer zu beanspruchen. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerständigungsverfahrenSteuerentlastungQuellenbesteuerungQuellensteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/15-IV/4/92
Stammnummer
18532
Gültig
06.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF