Findok · EAS-Auskünfte
EAS 111
Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/92vom 06.04.1992
Wortlaut laut Findok
Im Rahmen eines
österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung
erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie
Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden
Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in
Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt,
gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine Entlastung von der in
Deutschland auf Schallplattentantiemen erhobenen Quellensteuer zu
beanspruchen.
6. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/15-IV/4/92
- Stammnummer
- 18532
- Gültig
- 06.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF