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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1698

Pensionszahlungen der Österreichischen Nationalbank nach Italien

geltende FassungEAS-AuskunftC 168/1-IV/4/00vom 25.07.2000

Wortlaut laut Findok

Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs. 4 DBA-Italien erfasst ist. Damit steht aber das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen Nationalbank gezahlt werden, gemäß Art. 18 des Abkommens Italien zu; dies selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat errichtetes "Sondervermögen" im Sinn von Art. 19 Abs. 3 des Abkommens ansehen sollte. 25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 168/1-IV/4/00
Stammnummer
2728
Gültig
25.07.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF