Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1698
Pensionszahlungen der Österreichischen Nationalbank nach Italien
geltende FassungEAS-AuskunftC 168/1-IV/4/00vom 25.07.2000
Wortlaut laut Findok
Die Österreichische Nationalbank
ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen
Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer
öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung -
nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von
Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher
davon auszugehen sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von
dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines
Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs. 4 DBA-Italien erfasst ist.
Damit steht aber das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an
in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen
Nationalbank gezahlt werden, gemäß Art. 18 des Abkommens Italien zu;
dies selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat
errichtetes "Sondervermögen" im Sinn von Art. 19 Abs. 3 des Abkommens
ansehen sollte.
25. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 19 Abs. 4 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 18 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 19 Abs. 3 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 168/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2728
- Gültig
- 25.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF