Findok · EAS-Auskünfte
EAS 83
Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/92vom 29.01.1992
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent
eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß
Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen
Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist,
muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise
müssten für Zwecke der österreichischen Abgabenbehörden
bereitgehalten werden.
29.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 2025/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18413
- Gültig
- 29.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF