Bei ausländischen vermögensverwaltenden Holdinggesellschaften ist zur Herbeiführung einer DBA-konformen Quellensteuerentlastung zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden (§ 3 DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der…
…dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler anheimzustellen sein, die Herbeiführung einer abkommenskonformen Entlastung durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt zu erwirken; doch auch im Rückzahlungsverfahren ist die Vorlage des Ansässigkeitsnachweises unabdingbar (Hinweis auf die im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahme…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer…
…Besteht Bulgarien darauf, die Aufsichtsratsbezüge dennoch einer 30-prozentigen Quellenbesteuerung zu unterziehen, dann wird zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO…
…BGBl. Nr. 101/1978, sieht zwar das Rückerstattungssystem zur Herbeiführung der DBA-Steuerentlastung vor, steht aber im gegebenen Zusammenhang der Anwendung des Quellenentlastungssystems nicht entgegen. Denn bereits anlässlich der Einführung der seinerzeitigen österreichischen Zinsertragsteuer ist die Auffassung vertreten worden, dass die damals bestehenden DBA-Durchführungsverordnungen…
…der österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß dem DBA-Deutschland hat das BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass das DBA-1954 keine Verpflichtung zur Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommenskonformen Steuerentlastung beinhaltet. Liegt daher der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer…
…Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens…
…übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern anzurechnen oder die Auslandszinsen…
…wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern ("Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt"). Zur Unterbindung missbräuchlicher Anwendungen des DBA-Argentinien (Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen) sind die österreichischen Banken nicht mehr berechtigt, die von ihnen gutgeschriebenen Argentinienzinsen zu einem Endbesteuerungssatz…
…Nr. 82/1958, für diese Organisation. Da im Allgemeinen "wichtige verwaltungsmäßige Erwägungen" im Sinn der zitierten Abkommensbestimmungen der Anwendung der Steuerfreistellungsmethode zur Herbeiführung der Umsatzsteuerentlastung entgegenstehen, müssen die internationalen Organisationen die ihnen vertraglich zugesicherte Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer…
…dass der Sinn der im Abkommen vorgesehenen Befristung nicht in der Schaffung einer vom innerstaatlichen Recht abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz…
…Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen, sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar. Wird in den Bilanzen des österreichischen Unternehmens zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung eine "Verrechnungspreisforderung" gegenüber der deutschen Betriebstätte eingebucht, so berechtigt eine derartige…
…spricht insb. der Umstand, dass die Stiftungserträge zur Linderung von Not in dem betreffenden ausländischen Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand, dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg) Österreich um Herbeiführung einer diesbezüglichen Reziprozitätsregelung ersucht. Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf…
…Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Italien einer italienischen Quellenbesteuerung von höchstens 10% des Bruttobetrages unterworfen werden. Zur Herbeiführung der Quellensteuerherabsetzung auf 10% wird auf italienischer Seite das in AÖF Nr. 169/1988 beschriebene Verfahren verlangt. Werden die Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft zur Abdeckung bestehender Verbindlichkeiten…
…auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich. Zur Herbeiführung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Italien dienen hinsichtlich der Kapitalerträge die Vordrucke R/A-I/1 und R/A-I/2 (AÖF Nr…
…1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch…
…kurzen Weg" unter Vermittlung des deutschen Arbeitgebers oder im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens). Es ist nicht möglich, anstelle der Herbeiführung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich auf § 48 BAO gestützte Sondermaßnahmen zu ergreifen. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint…
…müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens muss die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung gesehen werden, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungsvarianten getragen…