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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2074

Österreichische Privatstiftung mit ungarischen Begünstigten

geltende FassungEAS-AuskunftL 132/1-IV/4/02vom 17.06.2002

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986, eine Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werden. Die Durchführungsverordnung zum DBA-Ungarn, BGBl. Nr. 101/1978, sieht zwar das Rückerstattungssystem zur Herbeiführung der DBA-Steuerentlastung vor, steht aber im gegebenen Zusammenhang der Anwendung des Quellenentlastungssystems nicht entgegen. Denn bereits anlässlich der Einführung der seinerzeitigen österreichischen Zinsertragsteuer ist die Auffassung vertreten worden, dass die damals bestehenden DBA-Durchführungsverordnungen, soweit sie nur auf die nach dem EStG 1972 kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte Bezug nahmen, nicht auf später neu in die Kapitalertragsteuerpflicht einbezogene Einkünfte anzuwenden waren. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PrivatstiftungenBegünstigteAnsässigkeitsbescheinigungKapitalertragsteuerabzugQuellenentlastungssystem

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 132/1-IV/4/02
Stammnummer
33514
Gültig
17.06.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF