Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2636
KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/2005vom 29.07.2005
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein österreichischer
Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem
DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit
sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank
gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in
Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung die
Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt.
Gemäß Z 4 des BMF-Erlasses vom 19.8.1998,
AÖF Nr. 157/1998, besteht im Fall einer Antragsveranlagung keine
Verpflichtung, die von der Endbesteuerungswirkung erfassten übrigen
Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese
Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da
bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen
Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht
unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern
anzurechnen oder die Auslandszinsen steuerfrei zu stellen sind, muss diese
Erlassaussage auch bei den freizustellenden Argentinien-Zinsen gelten. Die
Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in EAS 2449 (nach dieser Richtlinienbestimmung
sind im Fall einer Antragsveranlagung sämtliche endbesteuerten Erträge
in die Veranlagung einzubeziehen) steht sonach einer DBA-konformen
Steuerentlastung der Argentinien-Zinsen ohne Einbeziehung der übrigen
endbesteuerten Erträge nicht entgegen.
29. Juli
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA RA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Argentinien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 11/1983
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0507-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24873
- Gültig
- 29.07.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF